Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker, die eine Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger, die als Kombination nicht unter die Kategorie B fallen, führen wollen, müssen eine praktische Führerprüfung absolvieren.
Um die Führerprüfung absolvieren zu können, musst du folgende Schritte beachten:
Das Antragsformular für den Lernfahrausweis ausfüllen. Dieses erhältst du bei der Fahrschule team humm, beim Strassenverkehrsamt oder bei deiner Gemeinde. Der Nothilfekurs sowie die Basistheorie müssen nicht absolviert werden, wenn du den Lernfahrausweis oder den Führerausweis der Kat. B bereits besitzt.
Absolvieren von Fahrstunden bei der Fahrschule team humm bis zur Prüfungsreife.
Anmeldung zur praktischen Führerprüfung.
Praktische Führerprüfung beim Strassenverkehrsamt.
Kann ich die Fahrschule auch mit meinem eigenen Fahrzeug und Anhänger absolvieren?
Du kannst gerne auch mit deiner eigenen Kombination bei uns Fahrstunden absolvieren.
Was sind die Anforderungen an einen Anhänger?
Die Kombination muss aus einem Prüfungsfahrzeug der Kat. B und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mindestens 1000 kg bestehen. Damit musst du eine Geschwindigkeit von mindestens 80 km/h erreichen können. Der Anhänger muss geschlossen und mindestens so breit und hoch sein wie das Zugfahrzeug. Bei der Führerprüfung muss das Betriebsgewicht des Anhängers mindestens 800 kg betragen.
Kann ich auch eigene Lernfahrten machen?
Sofern du über den Führerausweis des Zugfahrzeuges verfügst, bist du berechtigt, eigene Lernfahrten durchzuführen. Vergiss nicht, dass das Fahrzeug immer mit einem «L» gekennzeichnet sein muss.
100 km/h mit Anhänger
Wer mit Personen- oder Lieferwagen einen Anhänger zieht, darf auf Autobahnen neu höchstens mit 100 km/h fahren. Der Anhänger darf nicht mehr als ein Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen aufweisen und muss für diese Geschwindigkeit geeignet sein. Das gilt auch für das ziehende Fahrzeug und die Reifen. Das Astra empfiehlt, vor der Fahrt Fragen zu Höchstgeschwindigkeit und Maximalgewicht mit dem Händler oder Importeur oder im Rahmen der Fahrzeugprüfung beim Strassenverkehrsamt abzuklären.
1 Lektion Fahrschule dauert 50 Minuten.
Barzahlung jeweils an den Fahrlehrer.
Preise
CHF 120.–/Lektion (inkl. Fahrzeug und Anhänger)
CHF 90.–/Lektion (nur Fahrlehrer – eigenes Fahrzeug und Anhänger)
Versicherung
Die Administrationspauschale/Versicherung (Unfall und Vollkasko) für die Dauer des Fahrunterrichtes (max. jedoch 2 Jahre) ist obligatorisch. Minimalprämie Personenwagen CHF 100.–. Zahlbar bei Fahrschulbeginn.
Allgemeine Bedingungen
Im Verhinderungsfalle 24 Stunden vorher anrufen oder E-Mail senden, damit die reservierte Zeit nicht verrechnet werden muss. Sämtliche Fahrstunden sind bis zur Führerprüfung zu bezahlen. Die An- und Rückfahrkosten zur Führerprüfung inkl. Prüfung werden mit 2 Lektionen berechnet.
Anmeldung Fahrschule Anhänger