Grundkurse
Motorrad (PGS)

In unseren Motorrad-Grundkursen lernst du, dein Motorrad zu beherrschen, um sicher und selbstbewusst im Strassenverkehr zu fahren. Unsere Fahrlehrer vermitteln dir die notwendige Sicherheit und geben dir Tipps, die Prüfung erfolgreich zu bestehen.

 

Wenn du die leistungsstärksten Motorräder fahren willst, musst du künftig zuerst mindestens zwei Jahre ein auf 35 kW beschränktes Motorrad der Kategorie A fahren. Der Direkteinstieg in die stärkeren Motorradkategorien ist künftig nur noch für Personen möglich, die berufsmässig auf das Führen solcher Motorräder angewiesen sind: Motorradmechaniker, Polizisten und Verkehrsexperten.


Kategorie A1 (Unterkategorie)

Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm; und einer Motorleistung von höchstens 11 kW.

 

Mindestalter

15 Jahre: Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 4 kW sowie max. 45 km/h.

16 Jahre: Übrige Motorräder der Unterkategorie A1 (Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 11 kW).

 

Praktische Grundschulung (PGS)

Kursdauer 12 Stunden (3 verschiedene Tage). Die PGS ist nach Absolvierung unbefristet gültig.

 

Folgende Kursteile sind zu absolvieren: 
PGS Teil 1, PGS Teil 2 + PGS Teil 3.

 

Gültigkeit Lernfahrausweis

4 Monate, wird nach erfolgreich absolvierter Grundschulung um 12 Monate verlängert. Ausnahme: Inhaber/Inhaberinnen der Führerausweiskategorie B, B1. Die Gültigkeit des Lernfahrausweises endet nach 4 Monaten.

 

Anforderungen an das Prüfungsfahrzeug

Ein Motorrad der Unterkategorie A1 ohne Seitenwagen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 30 km/h.

 

Wird nach vollendetem 16. Altersjahr die praktische Prüfung mit einem Motorrad abgelegt, dessen Geschwindigkeit auf 45 km/h beschränkt ist, dürfen nur solche Motorräder geführt werden. Im Ausweis wird zusätzlich die Beschränkung 45 km/h eingetragen.

Kursdaten und Anmeldung

 

 

Kategorie A (beschränkt)

Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,20 kW/kg.

 

Mindestalter

18 Jahre

 

Praktische Grundschulung (PGS)

4 Stunden für Inhaber Kat. A1 (Erwerb vor 31. 12. 2020), ansonsten 12 Stunden. Von der PGS entbunden sind Bewerber, diee nach dem 1. 1. 2021 die 12 Stunden PGS mit einer anderen Kategorie absolviert haben. Bewerber um den Führerausweis der Kategorie A beschränkt dürfen die praktische Grundschulung nicht mit Fahrzeugen der Unterkategorie A1 absolvieren.

 

Kursdauer 4 Stunden (1 Tag). Die PGS ist nach Absolvierung unbefristet gültig.

Folgende Kursteile sind zu absolvieren:
PGS Teil 3.

 

Kursdauer 12 Stunden (3 verschiedene Tage). Die PGS ist nach Absolvierung unbefristet gültig.

Folgende Kursteile sind zu absolvieren:
PGS Teil 1, PGS Teil 2 + PGS Teil 3.

 

Gültigkeit Lernfahrausweis

Mit Absolvierung PGS: 4 Monate, wird nach erfolgreich absolvierter Grundschulung um 12 Monate verlängert.

Ohne Absolvierung PGS (für alle, die bereits im Besitz einer anderen Motorradkategorie sind): 12 Monate.

 

Anforderungen an das Prüfungsfahrzeug

Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von höchstens 35 kW, max. 0,20 kW/kg Leistungsgewicht und zwei Sitzplätzen, ausgenommen Motorräder der Unterkategorie A1.


Kursdaten und Anmeldung

 

 

Kategorie A

Motorräder mit einer Motorleistung von mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,20 kW/kg.

 

Mindestalter

18 Jahre

 

Weitere Voraussetzung:

Für Bewerber, die die Kat. A 35 kW vor dem 31. 12. 2020 erworben haben*: Nach zweijähriger, beanstandungsfreier («klaglos» im Sinne von Art. 8 Abs. 6 VZV) Fahrpraxis werden die Beschränkungen auf Gesuch hin aufgehoben, das heisst prüfungsfreier Erhalt des Führerausweises der Kategorie A unbeschränkt.


*Sowie bei Ausnahmeregelung: Erwerb des Lernfahrausweises Kategorie A 35 kW vor dem 31. 12. 2020 und praktische Prüfung bis spätestens am 30. 6. 2021 bestanden.

 

Für Bewerber, die die Kat. A 35 kW nach dem 1. 1. 2021 erworben haben: Nach zweijähriger, beanstandungsfreier («klaglos» im Sinne von Art. 8 Abs. 6 VZV) Fahrpraxis kann der Lernfahrausweis für die Kat. A unbeschränkt beantragt werden. Die praktische Prüfung ist erforderlich.

 

Praktische Grundschulung (PGS)

Keine

 

Gültigkeit Lernfahrausweis

12 Monate

 

Anforderungen an das Prüfungsfahrzeug

Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis Motorleistung/Leergewicht von mehr als 0,2 kW/kg und zwei Sitzplätzen.
 

Kursdaten und Anmeldung

 

 

Motorradspezifische Sicherheitsausrüstung
Für die Ausbildung und die Führerprüfung muss eine motorradspezifische Sicherheitsausrüstung getragen werden (Sturzhelm, Kleidung, Handschuhe, Stiefel).

Kursort
Bahnhof Glanzenberg, 8953 Dietikon oder
Fahrschule Driving Center, Friesenbergstrasse 74, 8055 Zürich

Kursdauer
Siehe Anmeldung

Unterrichtssprache
Deutsch

Preise
CHF 170.–/PGS Teil 1
CHF 170.–/PGS Teil 2
CHF 170.–/PGS Teil 3

Weitere Informationen
Fragen im Zusammenhang mit der Ausbildung beantwortet dir Thomy Lüthi, Telefon 044 730 33 90.

Detaillierte Informationen erhältst du auch im Internet unter www.fuehrerausweise.ch    


Versicherung
Für die Versicherung ist der Teilnehmer verantwortlich.

Allgemeine Bedingungen
Die vereinbarten Unterrichtsstunden sind bei Kursbeginn in bar zu begleichen. Bei Nichterscheinen oder zu spätem Abmelden werden die Kurskosten in Rechnung gestellt.