Führerausweis
auf Probe

Nach bestandener Führerprüfung erhältst du den «Führerausweis auf Probe». Innerhalb der ersten 12 Monate der 3-jährigen Probezeit musst du den Weiterbildungskurs (Dauer 7 Stunden) besuchen. Wenn du die Weiterbildung besucht hast, wird dir am Ende der Probezeit der unbefristete Führerausweis automatisch per Post zugestellt.

Bei deinem ersten Führerausweis in der Kategorie A bzw. A beschränkt auf 35 kW (Motorrad) oder B (Personenwagen) hast du eine Probezeit von 3 Jahren. Das Enddatum deiner Probezeit ist auf dem Führerausweis unter der Rubrik 4b «Ablaufdatum» vermerkt.
 

Das musst du wissen:

  • Du musst innerhalb eines Jahres den Weiterbildungskurs besuchen, sonst kann dich die Polizei in einer Kontrolle büssen.
  • Mit dem Führerausweis auf Probe gilt: null Alkohol beim Fahren.
  • Wenn du während der Probezeit einen Führerausweisentzug hast, verlängert sich deine Probezeit um ein Jahr.
  • Bei einem zweiten Führerausweisentzug während der Probezeit verlierst du den Führerausweis und du musst alles neu machen.

 

Welche Weiterbildung musst du machen?

Zweiphasenausbildung

Am 1. Dezember 2005 hat in der Schweiz die Zweiphasenausbildung begonnen. Sinn und Zweck ist eine Verbesserung der Ausbildung der Neulenker.

Die erste Phase ist unverändert geblieben und endet mit dem erfolgreichen Erwerb des Führerausweises.

Die zweite Phase (WAB = Weiterausbildung) ist auf 3 Jahre befristet, beginnend nach Erhalt des Führerausweises.
 

Weiterausbildungskurse (WAB)

Du hast die praktische Führerprüfung bestanden und besitzt den Führerausweis auf Probe. Jetzt musst du innerhalb von 12 Monaten den Weiterausbildungskurs absolvieren. Falls du den Weiterausbildungskurs ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 12 Monaten besuchst, wird ein Bussgeld von CHF 300.– fällig. Solltest du innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist nicht in der Lage sein, an einem Weiterausbildungskurs teilzunehmen, kann die Frist verlängert werden. Voraussetzung für die Fristverlängerung ist, dass der Grund für das Nichtbesuchen des Kurses als objektiv nachweisbar gilt. Akzeptierte Gründe sind:

  • Auslandsaufenthalte zu Aus- oder Weiterbildungszwecken
  • Wahrnehmung der Militärdienstpflicht als Durchdiener/-in
  • Entzug des Führerausweises (weshalb du kein Fahrzeug führen darfst)
  • Keine Fahreignung (nach Art. 14 Absatz 2 SVG)


Der WAB-Kurs kann im Trainings-Center von DRIVE Z auf dem Flughafenareal in Dübendorf absolviert werden. Die Kurse finden jeweils von Montag bis Samstag statt. Du erhältst von uns einen Gutschein im Wert von CHF 40.–, der am Kurstag im Trainings-Center eingelöst werden kann.

Kursinhalt und Ablauf

In einem Kursteil lernst du praktisch, wie du gefährliche Situationen schon vor der Entstehung erkennen und wie du diese vermeiden kannst. Notbremsungen, Abstand und Kurven fahren werden auf abgesperrten Pisten erlebt. Gleichzeitig steigerst du deine Sicherheit im Strassenverkehr und lernst, dich und dein Fahrzeug besser einzuschätzen.

Verkehrssicherheit ist oberstes Gebot. Daher wird im anderen Kursteil dein Bewusstsein für deine Fahrfähigkeiten geschärft, dein Verkehrssinn optimiert sowie dein partnerschaftliches Fahren gefördert. Das klimafreundliche und kostensparende Fahren («clever fahren») wird auf öffentlichen Strassen, basierend auf den neusten wissenschaftlichen Grundlagen, in Kleingruppen durchgeführt. In diesem Modul werden jeweils 4 ausgebildete und erfahrene Moderatoren eingesetzt, die je 3 Kursteilnehmende betreuen.

In der Tagesbilanz werden die Aspekte des umweltschonenden Fahrens zusammengefasst und runden damit diesen für dich erlebnisreichen Tag ab.

Kursdaten und Anmeldung